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| 5 Besucher online | 338,729 Seitenzugriffe | Sonntag, 5. September 2010 |
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Verpflichtung zur Rückbestätigung von Flugzeiten ernst nehmen
Startseite > News > Verpflichtung zur Rückbestätigung von Flugzeiten ernst nehmen Pauschalurlauber sollten es ernst nehmen, wenn der Reiseveranstalter von ihnen verlangt, sich zwei Tage vor Rückreise die Abflugzeit bestätigen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, kann kein Geld zurückfordern, wenn er den vorverlegten Abflug seiner Maschine verpasst. Bild(er) vergrößerbar
Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. |
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